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Methoden der künstlichen Befruchtung: «Dreierregel» versus «Single Embryo Transfer»
Details
In Deutschland wird die «Dreierregel» als eine Methode der künstlichen Befruchtung praktiziert. Dabei werden drei Eizellen «in vitro» befruchtet und alle daraufhin entstandenen Embryonen in die Gebärmutter übertragen. Diese Methode ist nach dem Embryonenschutzgesetz zulässig und geltendes ärztliches Berufsrecht. Die Arbeit untersucht, ob eine neuartige Methode der assistierten Reproduktion der sogenannte «Single Embryo Transfer» mit dem Embryonenschutzgesetz in Einklang zu bringen ist. Dabei werden sechs Eizellen befruchtet und nur der «beste» Embryo in die Gebärmutter transferiert. Die rechtliche Zulässigkeit des «Single Embryo Transfer» wird unter Juristen in Deutschland kontrovers diskutiert. Nach rechtlicher Analyse der derzeitigen Gesetzeslage durch die Autorin wird die Anwendbarkeit des «Single Embryo Transfer» abgelehnt und eine Gesetzesreform des Embryonenschutzgesetzes vorgeschlagen. Die Arbeit schließt mit einem Blick auf die Methoden der künstlichen Befruchtung und Rechtsordnungen in sieben europäischen Ländern (Schweiz, Italien, Spanien, England, Schweden, Österreich, Tschechische Republik) und versucht daraus Schlüsse für die zukünftige deutsche Regelung zu ziehen.
Autorentext
Die Autorin: Britta Vogt wurde 1975 in Erlangen geboren. Sie absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Jahr 2000. Nach dem Referendariat in München und London legte sie Mitte 2003 das Zweite Staatsexamen in München ab. 2005 bestand Britta Vogt die theoretische Prüfung des Fachanwalts Medizinrecht in Berlin. Die Autorin ist seit Anfang 2007 als Rechtsanwältin in einer Arzthaftungsrechtskanzlei in München tätig.
Klappentext
In Deutschland wird die «Dreierregel» als eine Methode der künstlichen Befruchtung praktiziert. Dabei werden drei Eizellen «in vitro» befruchtet und alle daraufhin entstandenen Embryonen in die Gebärmutter übertragen. Diese Methode ist nach dem Embryonenschutzgesetz zulässig und geltendes ärztliches Berufsrecht. Die Arbeit untersucht, ob eine neuartige Methode der assistierten Reproduktion - der sogenannte «Single Embryo Transfer» - mit dem Embryonenschutzgesetz in Einklang zu bringen ist. Dabei werden sechs Eizellen befruchtet und nur der «beste» Embryo in die Gebärmutter transferiert. Die rechtliche Zulässigkeit des «Single Embryo Transfer» wird unter Juristen in Deutschland kontrovers diskutiert. Nach rechtlicher Analyse der derzeitigen Gesetzeslage durch die Autorin wird die Anwendbarkeit des «Single Embryo Transfer» abgelehnt und eine Gesetzesreform des Embryonenschutzgesetzes vorgeschlagen. Die Arbeit schließt mit einem Blick auf die Methoden der künstlichen Befruchtung und Rechtsordnungen in sieben europäischen Ländern (Schweiz, Italien, Spanien, England, Schweden, Österreich, Tschechische Republik) und versucht daraus Schlüsse für die zukünftige deutsche Regelung zu ziehen.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Naturwissenschaftlich-medizinischer Hintergrund bei einer künstlichen Befruchtung Embryonenschutzgesetz und seine Entstehungsgeschichte Konflikt zwischen Embryonenschutzgesetz und Anwendung der neuen Reproduktionsmethode «Single Embryo Transfer» Umsetzung der «Dreierregel» in das ärztliche Berufsrecht Grundrechte des Embryo «in vitro» Reproduktionsfreiheit Rechtsvergleich mit sieben europäischen Ländern (England, Italien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Österreich, Schweiz).
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631576687
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift
- Größe H208mm x B146mm x T17mm
- Jahr 2008
- EAN 9783631576687
- Format Kartonierter Einband (Kt)
- ISBN 978-3-631-57668-7
- Titel Methoden der künstlichen Befruchtung: «Dreierregel» versus «Single Embryo Transfer»
- Autor Britta Vogt
- Untertitel Konflikt zwischen Rechtslage und Fortschritt der Reproduktionsmedizin in Deutschland im Vergleich mit sieben europäischen Ländern
- Gewicht 306g
- Herausgeber Lang, Peter GmbH
- Anzahl Seiten 228
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Strafrecht