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Natur als Rechtssubjekt
Details
Das Buch analysiert die Möglichkeit der Normierung eigener Rechte der Natur in der deutschen Rechtsordnung. Als Inspiration hierzu wird der Vergleich zur Eigenrechtsgesetzgebung in Neuseeland gezogen. Neuseeland normierte als eines der ersten Länder der Welt eigene Rechte der Natur, indem das Land den Te Urewera Wald und den Whanganui Fluss als Rechtssubjekte gesetzlich anerkannte. Die Gesetzgebung wurde weltweit als umweltrechtliche Pionierleistung gefeiert. In Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise liegt daher der Gedanke nahe, auch im deutschen Rechtssystem über die rechtliche Aufwertung der Natur nachzudenken. Die Arbeit befasst sich daher mit der Frage, ob Rechte der Natur nach neuseeländischem Vorbild in Deutschland sowohl rechtlich zulässig als auch geboten und erforderlich sind.
Autorentext
Katharina Bader-Plabst, LL.M. (Auckland) ist derzeit als Rechtsanwältin in München tätig. Dort berät Sie private und öffentliche Mandanten zu allen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen rund um Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Die eingereichte Doktorarbeit wurde von der Universität Augsburg als Dissertation angenommen. Die Arbeit beschreibt eine Forschung im Bereich Umweltrecht, konkret zu Eigenrechten der Natur aus einer rechtsvergleichenden Perspektive.
Inhalt
Einleitung: Das Anthropozän Zeitalter Des Menschen.- Rechte Der Natur Als Ausdruck Der Mensch-Natur-Beziehung.- Aotearoa Neuseeland.- Deutschland.- Fazit.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783658441197
- Auflage 2024
- Sprache Deutsch
- Genre Internationales Recht
- Lesemotiv Verstehen
- Größe H210mm x B148mm x T13mm
- Jahr 2024
- EAN 9783658441197
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-658-44119-7
- Veröffentlichung 08.03.2024
- Titel Natur als Rechtssubjekt
- Autor Katharina Bader-Plabst
- Untertitel Die neuseeländische Rechtsetzung als Vorbild für Deutschland
- Gewicht 306g
- Herausgeber Springer Fachmedien Wiesbaden
- Anzahl Seiten 214