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Quart und Querel
Details
Ungleiches, aber nicht pflichtwidriges Intestat
Mithilfe der falzidischen Quart ließ sich bald ein auch juristisch argumentierbares Beispiel finden, warum ein Viertel des Intestatteils zu hinterlassen ein inofficiosum dicere testamentum verneinen musste. So wurde es möglich, ungleich und dennoch nicht pflichtwidrig zu testieren. Wer ein Viertel seines Intestatteils bekam, konnte sich nicht darüber beschweren, dass in die übrigen drei Viertel ein anderer sukzedierte; ein Viertel sicherte das Testament im Umfang des ganzen Intestatteils vor einer querela inofficiosi testamenti. Diese quarta ad excludendam querelam, die noch kein Pflichtteil war, beeinflusste die Entscheidungen zur Querel bis auf Justinian, erklärt die Systematik seiner Reformkonstitution und wurde der leitende Rechtsgedanke, nach dem Vorbild der Querel zu helfen, wenn der Erblasser maßlos verschenkte, Querelberechtigte auf einen leeren Nachlass einsetzte und ihnen so die Querel entzog.
Autorentext
Markus Wimmer ist Professor für Römisches Recht an der Johannes Kepler Universität Linz.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783412532604
- Editor Thomas Finkenauer, Sebastian Lohsse
- Sprache Deutsch
- Auflage 25001 A. 1. Auflage
- Größe H231mm x B160mm x T27mm
- Jahr 2025
- EAN 9783412532604
- Format Fester Einband
- ISBN 978-3-412-53260-4
- Veröffentlichung 14.04.2025
- Titel Quart und Querel
- Autor Markus Wimmer
- Untertitel Inoffiziositätsvermeidung im Römischen Recht
- Gewicht 644g
- Herausgeber Böhlau-Verlag GmbH
- Anzahl Seiten 328
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Sonstige Jura-Bücher