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Rechtsfragen zum Finanztransfergeschäft
Details
Das Finanztransfergeschäft als Zahlungsinstrument des Massenverkehrs für Kleinbeträge hat sich etabliert. Der größte Anbieter wickelt im Jahr mehr als 275 Millionen Finanztransferaufträge ab. Zunehmend entwickelt sich das Finanztransfergeschäft, wie es die spezialisierten Anbieter betreiben, auch als Alternative zur herkömmlichen Überweisung, da es schneller und flexibler ist. Gefördert wird diese Konkurrenzsituation zum Zahlungsverkehrsgeschäft der Kreditinstitute durch eine für die Finanztransferunternehmen vorteilhafte Rechtslage. Das Finanztransfergeschäft ist zivilrechtlich als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag einzuordnen. Als solcher unterliegt es keinen speziellen Transparenzvorgaben, Ausführungsfristen oder Haftungsregelungen, wie das für die Überweisung in den §§ 676a ff. BGB der Fall ist. Aufsichtsrechtlich werden die spezialisierten Anbieter des Finanztransfergeschäfts als Finanzdienstleistungsinstitute behandelt, die einer vereinfachten Aufsicht unterliegen. Auch die bevorstehende Umsetzung des Vorschlags für eine Richtlinie über Zahlungsinstrumente im Binnenmarkt wird an der privilegierten Stellung von Finanztransferunternehmen im Wesentlichen nichts ändern.
Autorentext
Der Autor: Richard Karl Friedrich Reimer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Bonn und ist Diplômé en Droit (Université de Nancy II). Er ist als Rechtsanwalt im Bereich International Finance & Banking bei einer internationalen Anwaltssozietät tätig.
Klappentext
Das Finanztransfergeschäft als Zahlungsinstrument des Massenverkehrs für Kleinbeträge hat sich etabliert. Der größte Anbieter wickelt im Jahr mehr als 275 Millionen Finanztransferaufträge ab. Zunehmend entwickelt sich das Finanztransfergeschäft, wie es die spezialisierten Anbieter betreiben, auch als Alternative zur herkömmlichen Überweisung, da es schneller und flexibler ist. Gefördert wird diese Konkurrenzsituation zum Zahlungsverkehrsgeschäft der Kreditinstitute durch eine für die Finanztransferunternehmen vorteilhafte Rechtslage. Das Finanztransfergeschäft ist zivilrechtlich als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag einzuordnen. Als solcher unterliegt es keinen speziellen Transparenzvorgaben, Ausführungsfristen oder Haftungsregelungen, wie das für die Überweisung in den §§ 676a ff. BGB der Fall ist. Aufsichtsrechtlich werden die spezialisierten Anbieter des Finanztransfergeschäfts als Finanzdienstleistungsinstitute behandelt, die einer vereinfachten Aufsicht unterliegen. Auch die bevorstehende Umsetzung des Vorschlags für eine Richtlinie über Zahlungsinstrumente im Binnenmarkt wird an der privilegierten Stellung von Finanztransferunternehmen im Wesentlichen nichts ändern.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Finanztransfer/Alternative Remittance als Finanzdienstleistungsprodukt und der technische Ablauf Gesetzliche Einordnung, Abschluss und Inhalt des Finanztransfergeschäfts Zivilrechtliche Haftung und kollisionsrechtliche Aspekte des Finanztransfergeschäfts Das Finanztransfergeschäft als Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes Geldwäschebekämpfung und Finanzsanktionen Meldevorschriften der Außenwirtschaftsverordnung Preisgestaltungsrahmen Zahlungsdiensterichtlinie.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631570517
- Sprache Deutsch
- Auflage 07001 A. 1. Auflage
- Features Dissertationsschrift
- Größe H210mm x B148mm x T22mm
- Jahr 2007
- EAN 9783631570517
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-57051-7
- Veröffentlichung 05.11.2007
- Titel Rechtsfragen zum Finanztransfergeschäft
- Autor Richard Reimer
- Untertitel Der Zahlungsverkehr über Alternative Remittance-Systeme
- Gewicht 503g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 386
- Genre Arbeits- & Sozialrecht