Wir verwenden Cookies und Analyse-Tools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internet-Seite zu verbessern und für Marketingzwecke. Wenn Sie fortfahren, diese Seite zu verwenden, nehmen wir an, dass Sie damit einverstanden sind. Zur Datenschutzerklärung.
Rechtsklugheit
Details
Jurisprudenz ist nicht Rechtswissenschaft. Rechtsklugheit ist die menschliche Fähigkeit, in einer kontingenten Praxis situationsangemessene Entscheidungen zu treffen. Der Verfasser schlägt die Rechtsklugheit im Reflexionsrahmen von praktischer Philosophie, Topik und Rhetorik als Bezeichnung für eine juridische Denk- und Handlungsweise vor.
Rechtsklugheit Jurisprudenz ist nicht Rechtswissenschaft. Die Rechtsklugheit ist die menschliche Fähigkeit, in einer kontingenten Praxis situationsangemessene Entscheidungen zu treffen; verstanden als eine habitualisierte Denk- und Handlungsweise vom begründenden Reden und begründeten Entscheiden. Idealvorstellungen von Rechtswissenschaft, Rechtslogik, Rechtsrationalität und Rechtsmethodik dominieren in der Gegenwart das rechtstheoretische Angebot der Selbstbeschreibungsmuster. Der vorwissenschaftliche Begriff Rechtsklugheit hingegen findet kein theoretisches Interesse. Angeregt durch die Vorarbeiten aus der sogenannten Rhetorischen Rechtstheorie schlägt der Verfasser die Rechtsklugheit im Reflexionsrahmen von praktischer Philosophie, Topik und Rhetorik als Bezeichnung für eine juridische Denk- und Handlungsweise vor.
Autorentext
Christian Nierhauve studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und der Université François-Rabelais de Tours. Er war langjähriger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen.
Klappentext
Rechtsklugheit Jurisprudenz ist nicht Rechtswissenschaft. Die Rechtsklugheit ist die menschliche Fähigkeit, in einer kontingenten Praxis situationsangemessene Entscheidungen zu treffen; verstanden als eine habitualisierte Denk- und Handlungsweise vom begründenden Reden und begründeten Entscheiden. Idealvorstellungen von Rechtswissenschaft, Rechtslogik, Rechtsrationalität und Rechtsmethodik dominieren in der Gegenwart das rechtstheoretische Angebot der Selbstbeschreibungsmuster. Der vorwissenschaftliche Begriff Rechtsklugheit hingegen findet kein theoretisches Interesse. Angeregt durch die Vorarbeiten aus der sogenannten Rhetorischen Rechtstheorie schlägt der Verfasser die Rechtsklugheit im Reflexionsrahmen von praktischer Philosophie, Topik und Rhetorik als Bezeichnung für eine juridische Denk- und Handlungsweise vor.
Inhalt
Inhalt: Rechtsbindung - Juristisches Denken - Topik - Rhetorik - Rechtswissenschaft - Jurisprudenz - Kybernetik - Praktische Philosophie - Ethik, Ethos, Logos - Pathos - Politik - Phronesis - Praxis - Kontingenz - Praktischer Syllogismus - Wahrnehmung - Erfahrung - Billigkeit/Epieikeia - Gerechtigkeit.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631672280
- Auflage 16001 A. 1. Auflage
- Editor Katharina von Schlieffen
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift
- Größe H216mm x B153mm x T13mm
- Jahr 2016
- EAN 9783631672280
- Format Fester Einband
- ISBN 978-3-631-67228-0
- Veröffentlichung 17.03.2016
- Titel Rechtsklugheit
- Autor Christian Nierhauve
- Untertitel Beitrag zu einer Rhetorischen Rechtstheorie
- Gewicht 338g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 168
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Rechts-Lexika