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Schulung und Bildung von Betriebsratsmitgliedern
Details
Erfolgreich mit Schulung und Bildung Vorteile auf einen Blick: • Einführung und Überblick • Rechtliche Voraussetzungen • Wertvolle Tipps für die Durchsetzung Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung Die AiB-Betriebsrat-Stichworte aus der Redaktion der Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« behandeln wichtige Themen der praktischen Betriebsratsarbeit. Die Texte sind verständlich geschrieben und ermöglichen mit Hilfe von Checklisten, Formularen, Musterschreiben und Beispielen ein direktes Umsetzen der Sachverhalte und Empfehlungen. Das BetrVG bietet dem Betriebsrat mit § 37 Abs. 6, 7 BetrVG einen Anspruch auf Schulung und Weiterbildung. Der Arbeitgeber ist nach § 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die Kosten der Teilnahme an Betriebsräteseminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG zu übernehmen. Die Teilnahme an Betriebsräteseminaren führt häufig zu Konflikten. Nicht jedes Betriebsratsmitglied kann jederzeit jedes Betriebsräteseminar besuchen. Die Arbeitsgerichte haben eine ganze Reihe von Voraussetzungen geschaffen, die für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen vorliegen müssen. Damit der Betriebsrat seine Bildungsansprüche durchsetzen kann, kommt es auf die Auswahl des richtigen Seminars und die Einhaltung von Formalien an. Die Autorin erläutert auf aktuellem Rechtsstand, für welche Seminare der Arbeitgeber die Kosten zu übernehmen hat und wie der Betriebsrat seine Rechte im Streitfall durchsetzen kann.
Autorentext
Dr. Gabriele Peter, Rechtsanwältin in Berlin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Unternehmensmitbestimmung, Aufsichtsratswahlen
Klappentext
Erfolgreich mit Schulung und Bildung Vorteile auf einen Blick: Einführung und Überblick Rechtliche Voraussetzungen Wertvolle Tipps für die Durchsetzung Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung Die AiB-Betriebsrat-Stichworte aus der Redaktion der Zeitschrift 'Arbeitsrecht im Betrieb' behandeln wichtige Themen der praktischen Betriebsratsarbeit. Die Texte sind verständlich geschrieben und ermöglichen mit Hilfe von Checklisten, Formularen, Musterschreiben und Beispielen ein direktes Umsetzen der Sachverhalte und Empfehlungen. Das BetrVG bietet dem Betriebsrat mit § 37 Abs. 6, 7 BetrVG einen Anspruch auf Schulung und Weiterbildung. Der Arbeitgeber ist nach § 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die Kosten der Teilnahme an Betriebsräteseminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG zu übernehmen. Die Teilnahme an Betriebsräteseminaren führt häufig zu Konflikten. Nicht jedes Betriebsratsmitglied kann jederzeit jedes Betriebsräteseminar besuchen. Die Arbeitsgerichte haben eine ganze Reihe von Voraussetzungen geschaffen, die für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen vorliegen müssen. Damit der Betriebsrat seine Bildungsansprüche durchsetzen kann, kommt es auf die Auswahl des richtigen Seminars und die Einhaltung von Formalien an. Die Autorin erläutert auf aktuellem Rechtsstand, für welche Seminare der Arbeitgeber die Kosten zu übernehmen hat und wie der Betriebsrat seine Rechte im Streitfall durchsetzen kann.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783766375346
- Sprache Deutsch
- Auflage aktualisierte Auflage
- Größe H205mm x B143mm x T7mm
- Jahr 2025
- EAN 9783766375346
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-7663-7534-6
- Veröffentlichung 25.03.2025
- Titel Schulung und Bildung von Betriebsratsmitgliedern
- Autor Gabriele Peter
- Untertitel Handlungshilfe für Betriebsräte zu § 37 Abs. 6, 7 BetrVG
- Gewicht 166g
- Herausgeber Bund-Verlag GmbH
- Anzahl Seiten 118
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Arbeits- & Sozialrecht