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Tatsächliche Unterhaltsleistungen faktischer Lebensgefährten im Todesfall
Details
Faktischen Lebensgefährten steht bei deliktischer Tötung ihres Partners kein Anspruch aus § 844 Abs. 2 BGB zu. Nach einer Definition dieser Lebensform arbeitet die Autorin heraus, dass die Norm gegenwärtig zu eng ist und auf den hinterbliebenen Lebensgefährten erweitert werden sollte. Am Ende der Arbeit steht ein umfassender Reformvorschlag.
Autorentext
Birthe Schekahn studierte Jura in Hamburg und Genf und war anschließend Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht mit Schwerpunkt Familien- und Erbrecht sowie Europäisches Privatrecht der Universität Hamburg. Derzeit ist sie Referendarin am Hanseatischen OLG in Hamburg.
Inhalt
Inhalt: Definition der faktischen Lebensgemeinschaft Argumente für eine Erweiterung des § 844 Abs. 2 BGB Möglichkeiten einer Änderung des § 844 Abs. 2 BGB Vorschlag für eine Erweiterung des gegenwärtigen § 844 Abs. 2 BGB auf faktische Lebensgefährten Anforderungen an die ausgeweitete Haftung.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631642283
- Auflage 13001 A. 1. Auflage
- Editor Bettina Heiderhoff
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H216mm x B153mm x T20mm
- Jahr 2013
- EAN 9783631642283
- Format Fester Einband
- ISBN 978-3-631-64228-3
- Veröffentlichung 20.11.2013
- Titel Tatsächliche Unterhaltsleistungen faktischer Lebensgefährten im Todesfall
- Autor Birthe Schekahn
- Untertitel Ein Vorschlag für eine Reform des § 844 Abs. 2 BGB und zugleich eine Definition der faktischen Lebensgemeinschaft
- Gewicht 513g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 284
- Lesemotiv Verstehen