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Teleologische Reduktion des § 181 BGB
Details
Der Wortlaut des 181 BGB erfaßt auch Insichgeschäfte, bei denen der vom Gesetzgeber als typisch vorausgesetzte Interessenkonflikt fehlt - etwa bei lediglich rechtlichem Vorteil des Vertretenen oder bei mehrfachen Stimmabgaben desselben Abstimmenden zu Beschlüssen über bloße Geschäftsführungsmaßnahmen. Hier leuchtet ein generelles Verbot nicht ein. Der Autor analysiert die Schutzzwecke des 181 BGB und entwickelt aus ihnen Vorgaben für die teleologische Reduktion. Anhand von Beispielen belegt er, daß 181 BGB einen nur relativen Schutz des Vertretenen gegenüber dem In-sich-Geschäftspartner zum Ziel hat. Er zeigt, daß einer möglichen Gestattung nicht durch Rechtsfortbildungen vorgegriffen werden darf. In Fällen mehrfacher Stimmabgaben verschafft der Autor der Beschränkung in der personellen Schutzrichtung dadurch Geltung, daß er die teleologische Reduktion des 181 BGB bei «relativ neutralen Geschäften» fordert.
Autorentext
Der Autor: Wolfgang Jäger arbeitet als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Voraussetzungen und Anwendungsfälle teleologischer Reduktion des 181 BGB.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631346983
- Sprache Deutsch
- Auflage 99001 A. 1. Auflage
- Features Dissertationsschrift
- Größe H210mm x B148mm x T16mm
- Jahr 1999
- EAN 9783631346983
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-34698-3
- Veröffentlichung 01.03.1999
- Titel Teleologische Reduktion des § 181 BGB
- Autor Wolfgang Jäger
- Gewicht 374g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 270
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Öffentliches Recht