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Wann beginnt der Strafrechtsschutz gegen kriminelle Vereinigungen (§ 129 StGB)?
Details
Die Untersuchung befaßt sich mit der Frage, wie weit sich der Strafrechtsschutz gegen kriminelle Vereinigungen in das Vorbereitungsstadium erstrecken kann. Dazu werden zunächst die Voraussetzungen ermittelt, unter denen ein Zusammenschluß als kriminelle Vereinigung anzusehen ist. Im Vordergrund der Studie stehen insbesondere die Tathandlung des Gründens einer kriminellen Vereinigung, die Beihilfe zum Gründen und vor allem der Versuch des Gründens. Die Grenzen der Strafbarkeit werden im Hinblick auf die in Betracht kommenden typischen Verhaltensweisen aufgezeigt.
Autorentext
Der Autor: Bernd Scheiff wurde 1959 in Kirchheim geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Seit 1987 ist er Richter am Landgericht in Bonn.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Unter welchen Voraussetzungen ist ein Zusammenschluß eine kriminelle Vereinigung? - Welche Anforderungen sind an die Tathandlung des Gründens einer kriminellen Vereinigung zu stellen? - Ist eine Teilnahme am Gründen einer kriminellen Vereinigung möglich und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen? - Wann liegt ein Versuch vor, eine kriminelle Vereinigung zu gründen ( 129 Abs. 3 StGB)?
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631314944
- Auflage 97001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Größe H210mm x B148mm x T14mm
- Jahr 1997
- EAN 9783631314944
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-31494-4
- Veröffentlichung 01.09.1997
- Titel Wann beginnt der Strafrechtsschutz gegen kriminelle Vereinigungen (§ 129 StGB)?
- Autor Bernd Scheiff
- Untertitel Dissertationsschrift
- Gewicht 324g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 201
- Genre Rechts-Lexika