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Wertpapiere im antiken und frühmittelalterlichen Rechte.
Details
Außer als Beweismittel und als Mittel des Vertragsabschlusses (dispositive Urkunde) kennt das moderne Recht die Urkunde noch in der juristischen Funktion eines Wertpapieres. Ein Wertpapier ist eine Urkunde insofern, als ihr Besitz für die Ausübung des in ihr verbrieften Rechtes wesentlich ist. Wo eine Urkunde ein vollkommenes Wertpapier ist, wie z.B. das moderne Inhaberpapier, da entsteht das verbriefte Recht dadurch, daß der Berechtigte den Besitz der Urkunde erlangt, es wird übertragen dadurch, daß der Erstberechtigte einem anderen den Besitz der Urkunde verschafft, es wird ausgeübt dadurch, daß der Berechtigte den Besitz der Urkunde durch Vorweisung derselben dartut und es erlischt dadurch, daß die Urkunde dem Verpflichteten zwecks Vernichtung überliefert wird. (Aus der Einleitung)
Klappentext
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Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783428168545
- Auflage 14001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Größe H210mm x B135mm x T13mm
- Jahr 2014
- EAN 9783428168545
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-428-16854-5
- Veröffentlichung 10.02.2014
- Titel Wertpapiere im antiken und frühmittelalterlichen Rechte.
- Autor Carl Freundt
- Untertitel Zweiter Band.
- Gewicht 282g
- Herausgeber Duncker & Humblot
- Anzahl Seiten 229
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Rechts-Lexika