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Zulässigkeit und Grenzen von All-Inclusive-Vereinbarungen
Details
"All in" ist "in"! Nicht nur der Erholungssuchende schätzt Urlaubsangebote zum "Alles inklusive"-Preis. Auch Arbeitgeber finden zunehmend Gefallen an einer Vertragsgestaltung, die eine Pauschalleistung des Arbeitnehmers zu einem Pauschalpreis verspricht. Hintergrund dessen ist, dass mit dem Arbeitsvertrag der Arbeitgeber im Regelfall nicht etwa konkrete Leistungen des Arbeitnehmers einkauft. Vielmehr sichert sich der Arbeitgeber mit dem Arbeitsvertrag die Möglichkeit, über die Zeit des Arbeitnehmers zu verfügen, sodass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch die Zeit zu entlohnen hat, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Beim Konzept einer "All-Inclusive-Vereinbarung" handelt es sich um eine vertragliche Gestaltung, mit der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Gesamtentgelt (All-in-Entgelt) verspricht, mit dem aber nicht nur die Arbeitsleistung während der Normalarbeitszeit vergütet sein soll, sondern darüber hinaus sämtliche Mehrleistungen des Arbeitnehmers (etwa Überstunden, Feiertagsarbeit oder Rufbereitschaften) bereits mitbezahlt sind. Daraus resultiert aber die sozialpolitische Problematik von "All-Inclusive-Vereinbarungen". Für Arbeitnehmer erschwert das vereinbarte All-in-Entgelt zu erkennen, ob die geleistete Zeiteinheit noch vom All-in-Entgelt abgedeckt ist oder ob nicht bereits "gratis" für den Arbeitgeber gearbeitet wird.
Autorentext
Promovierte Wirtschaftsjuristin, Tätigkeitsbereich u.a. im außeruniversitären Bereich in der Erwachsenenbildung.
Klappentext
All in ist in ! Nicht nur der Erholungssuchende schätzt Urlaubsangebote zum Alles inklusive -Preis. Auch Arbeitgeber finden zunehmend Gefallen an einer Vertragsgestaltung, die eine Pauschalleistung des Arbeitnehmers zu einem Pauschalpreis verspricht. Hintergrund dessen ist, dass mit dem Arbeitsvertrag der Arbeitgeber im Regelfall nicht etwa konkrete Leistungen des Arbeitnehmers einkauft. Vielmehr sichert sich der Arbeitgeber mit dem Arbeitsvertrag die Möglichkeit, über die Zeit des Arbeitnehmers zu verfügen, sodass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch die Zeit zu entlohnen hat, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Beim Konzept einer All-Inclusive-Vereinbarung handelt es sich um eine vertragliche Gestaltung, mit der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Gesamtentgelt (All-in-Entgelt) verspricht, mit dem aber nicht nur die Arbeitsleistung während der Normalarbeitszeit vergütet sein soll, sondern darüber hinaus sämtliche Mehrleistungen des Arbeitnehmers (etwa Überstunden, Feiertagsarbeit oder Rufbereitschaften) bereits mitbezahlt sind. Daraus resultiert aber die sozialpolitische Problematik von All-Inclusive-Vereinbarungen . Für Arbeitnehmer erschwert das vereinbarte All-in-Entgelt zu erkennen, ob die geleistete Zeiteinheit noch vom All-in-Entgelt abgedeckt ist oder ob nicht bereits gratis für den Arbeitgeber gearbeitet wird.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783639640687
- Sprache Deutsch
- Größe H220mm x B150mm x T6mm
- Jahr 2014
- EAN 9783639640687
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-639-64068-7
- Veröffentlichung 06.06.2014
- Titel Zulässigkeit und Grenzen von All-Inclusive-Vereinbarungen
- Autor Simone-Andrea Wax
- Untertitel Arbeitsvertragsrecht
- Gewicht 149g
- Herausgeber AV Akademikerverlag
- Anzahl Seiten 88
- Genre Rechts-Lexika