Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des directors einer englischen Limited

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Details

Ziel der Arbeit ist es, die Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des directors einer Limited darzustellen, sie gleichsam vor die Klammer zu ziehen. Denn auch wenn in Zukunft vermehrt mit Urteilen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von directors zu rechnen ist, so wird eine strukturierte Zusammenstellung der der Rechtsprechung zugrundeliegenden strafrechtlichen, europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Probleme dabei kaum stattfinden. Rechtsprechung ist naturgemäß einzelfallorientiert und mit konkreten Rechtsfragen befasst. Lohnenswert ist die Darstellung der grundlegenden Fragestellungen gleichwohl, da jede gerichtliche Befassung letztlich mit gleichgelagerten Problemen zu tun haben wird. Einer systematischen Darstellung steht dabei nicht entgegen, dass die internen Verhältnisse einer Limited bis zu einem gewissen Grad der privatautonomen Disposition der Gesellschafter unterliegen. So ist es zum Beispiel allein Sache der Gesellschafter, zu entscheiden, ob die Limited durch einen director oder mehrere directors geleitet wird. Aus der jeweiligen Ausgestaltung ergeben sich natürlich für das Strafrecht zahlreiche Fragestellungen, die zum Teil in den Regelungskomplex Täterschaft/Teilnahme gehören, teilweise unmittelbar der Frage zuzuordnen sind, in welcher Beziehung eine Führungsperson zur Körperschaft steht. In dieser Arbeit wird grundsätzlich von einer Limited ausgegangen, die nur durch einen director geleitet wird. Ferner beschränkt sich die vorliegende Arbeit auf die in der Praxis sehr relevante Konstellation, dass in England eine Limited gegründet wird, diese ihren tatsächlichen Verwaltungssitz aber nach Deutschland verlegt und in England (fast) keinerlei Geschäftstätigkeit entfaltet. Tätig wird die Limited über eine Zweigniederlassung vielmehr (fast) ausschließlich in Deutschland. Satzungs- und tatsächlicher Verwaltungssitz fallen also auseinander. In der Literatur werden derartige Gesellschaften bisweilen als 'doppeltansässige Gesellschaften' bezeichnet. Überwiegend wird aber von Scheinauslandsgesellschaften gesprochen.

Autorentext

Carsten Labinski absolvierte nach dem Studium der Rechtswissenschaften in den Jahren 1998 bis 2000 in Bayreuth, 2000/2001 in Birmingham sowie 2001 bis 2004 in Passau von 2004 bis 2006 sein Referendariat am Landgericht Regensburg. Im Jahr 2007 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Clifford Chance in Frankfurt am Main. Seit Januar 2008 arbeitet er dort als Rechtsanwalt im Bereich Litigation (White Collar).


Klappentext

Das vorliegende Buch befasst sich mit den Haftungsrisiken von directors englischer Limiteds nach deutschem Strafrecht. Die Frage ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit taucht stets dann auf, wenn eine englische Limited als gesellschaftsrechtliches Vehikel genutzt wird, um damit in Deutschland einer unternehmerischen Tätigkeit nach zu gehen. Von dieser erst durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit eröffneten Möglichkeit wurde in den vergangenen Jahren mehr und mehr Gebrauch gemacht. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Konsequenzen unternehmerisches Handeln in der Rechtsform ausländischer Gesellschaften in Deutschland stattfinden kann, wurde in Rechtsprechung und Literatur bislang jedoch vornehmlich unter gesellschafts-, insolvenz-, delikts- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten erörtert. Diese Lücke im Bereich des Strafrechts zumindest teilweise zu schließen, ist Anliegen dieses Buches. Damit wendet es sich insbesondere an all diejenigen, die beabsichtigen, die Limited als Vehikel ihrer unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland zu verwenden. Ihnen sollte und muss nicht nur bekannt sein, welche gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen auf sie warten, welchen insolvenz- und deliktsrechtlichen Fallstricken sie begegnen können, sondern auch, wo strafrechtliche Haftungsrisiken für sie liegen. Das gilt selbstverständlich entsprechend für die facettenreiche Zunft der Berater, die für eine ausgewogene und vollständige Beratung strafrechtliche Risiken nicht außer acht lassen dürfen.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783862260256
    • Auflage 2010
    • Editor Schünemann
    • Sprache Deutsch
    • Genre Internationales Recht
    • Lesemotiv Verstehen
    • Größe H210mm x B148mm x T23mm
    • Jahr 2015
    • EAN 9783862260256
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-86226-025-6
    • Veröffentlichung 12.03.2015
    • Titel Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des directors einer englischen Limited
    • Autor Carsten Labinski
    • Untertitel Studien zum Wirtschaftsstrafrecht 33
    • Gewicht 526g
    • Herausgeber Springer Fachmedien Wiesbaden
    • Anzahl Seiten 376

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